Seit der Erneuerung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten für Immobilienbesitzer verschärfte Regelungen. So ist der Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen beziehungsweise auszuhändigen. Außerdem sind die Energiedaten bereits in den Immobilienanzeigen zu nennen. Kommen Sie dieser Verpflichtung als Immobilienbesitzer nicht nach, drohen hohe Bußgelder. Mit uns gehen Sie hingegen auf Nummer sicher.
Nur Fachleute mit einer entsprechenden Qualifikation sind befugt, den Energieausweis auszustellen. Unser Team arbeitet mit erfahrenen Profis, die mit der Ausstellung von vorschriftsmäßigen Energieausweisen bestens vertraut sind. Sollten Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, veranlassen wir die Erstellung des geforderten Energieausweises und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Selbstverständlich achten wir während des Verkaufs darauf, dass alle weiteren Vorschriften der Energiesparverordnung eingehalten werden.
Es wird zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis richtet sich nach dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Im Gegensatz dazu beinhaltet der Bedarfsausweis eine eingehende Analyse des Objekts, um den Energiebedarf der gesamten Immobilie und der einzelnen Einheiten berechnen zu können. Unter Beachtung wichtiger Aspekte wie die Qualität und Wärmedämmung der Gebäudehülle, Außenwände, Fenster und Türen werden die Wärmeverluste ermittelt. Weitere wichtige Faktoren, die in die Bewertung einfließen, sind die Heizungsanlage sowie andere technische Komponenten.
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